Schlagwort: Steuer

  • Lenkungswirkung

    Der Regierungsapparat gibt bekannt, dass zukünftig eine Steuer auf Erdbeerdigungen erhoben wird. Feuerbestattungen werden aufgrund ihres geringeren Flächenbedarfes bei Bestattungszwecken von der Steuer befreit.

    Der Regierungsapparat gibt bekannt, dass die CO2 Abgabe auf Feuerbestattungen erhöht wird, um einen Anreiz für Erdbeerdigungen zu schaffen. Gleichzeitig wird die Steuer auf Erdbeerdigung nur noch dann vollumfänglich für Körper erhoben, wenn die Körper über alle Gliedmaßen verfügen. Die Steuerlast reduziert sich je nicht vorhandenem Gliedmaß um 25%.

    Der Regierungsapparat gibt bekannt, dass eine Steuer auf Amputationen bei bereits verstorbenen Personen eingeführt wird.

    Der Regierungsapparat gibt bekannt, dass vor dem Tod amputierte Gliedmaßen nicht unter die postmortale Amputationssteuer fallen und stattdessen als vorweggenommene Bestattungshandlung besteuert werden.

    Der Regierungsapparat gibt bekannt, dass aus Sicht der Bestattungssteuer Menschen, die über alle Gliedmaßen verfügen, ein Recht auf maximal zwei Amputationen haben, sofern eine potentielle Feuerbestattung einen CO2 Wert von über 50 Gramm CO2 Ausstoß erreicht.

    Der Regierungsapparat gibt bekannt, dass der maximale CO2 Wert für Feuerbestattungen an den prozentualen Körperfettanteil des Verstorbenen gekoppelt wird.

    Der Regierungsapparat gibt bekannt, dass eine Steuer auf zuckerhaltige Lebensmittel erhoben wird.

    Der Regierungsapparat gibt bekannt, dass das Bestattungssteuerrecht vereinfacht werden soll.